Für die Besichtigungen ist eine entsprechende Ausrüstung erforderlich. Die Besichtigungen empfehlen sich wegen des engen Durchgangsprofils eines Teils der Gänge nicht für Personen mit voluminösem Körperumfang.
Verboten ist der Zutritt
- Kindern bis 6 Jahren
- an Klaustrophobie leidenden Personen
- Personen mit gesundheitlichen Problemen (des Bewegungsapparats) und mit Gleichgewichtsstörungen
- angetrunkenen Personen und Personen, die unter dem Einfluss sonstiger Suchtstoffe stehen
- Hunden und anderen Tieren