Důl Mauritius
Důl Mauritius

Besuchsordnung

  1. Das Betreten der Untertagewelt der Grube ist nur in Begleitung eines Grubenführers und nur auf der markierten Besuchertrasse erlaubt.
  2. Die Besucher sind verpflichtet, sich nach den Anweisungen des Grubenführers zu richten und sie zu befolgen.
  3. Die maximale Besucherzahl in einer Besichtigungsgruppe beträgt 12 Personen. Der Grubenführer geht bei einer Besichtigung stets an der Spitze der Besichtigungsgruppe.
  4. Das Betreten der Grubenanlagen ist Kindern unter 10 Jahren nicht erlaubt. Kinder, die älter als 10 Jahre und jünger als 15 Jahre sind, können unter Tage nur in Begleitung einer erwachsenen Person und auf deren Verantwortung betreten.
  5. Mindestzahl der die Untertagewelt betretenden Personen sind – neben dem Grubenführer – zwei Erwachsene.
  6. Das Betreten der Grube mit einem Tier ist verboten.
  7. Vor dem Betreten der Grube werden die Besucher mit einer funktionierenden persönlichen Lampe, einem Schutzhelm und einem Schutzumhang ausgestattet. Die Besucher sind verpflichtet, die Funktionstüchtigkeit der betreffenden persönlichen Lampe zu kontrollieren. Sollte die Lampe nicht funktionieren, bitten sie den Grubenführer, sie auszutauschen. Die Besucher sind verpflichtet, die ausgeliehene Ausrüstung nach Beendigung der Besichtigung zurückzugeben.
  8. Die Besucher sind verpflichtet, höchste Vorsicht walten zu lassen. Im Falle eines verschlechterten Gesundheitszustandes wird von einer Besichtigung abgeraten.
  9. Personen unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder anderen Rauschmitteln ist der Zutritt verboten. Der Grubenführer ist berechtigt und verpflichtet, Personen, die sichtbar unter dem Einfluss von Alkohol oder Suchtstoffen stehen, aus der Grube zu weisen und von der Besichtigung auszuschließen.
  10. Es ist verboten, in der Grube zu rauchen und offenes Feuer zu benutzen.
  11. Das Betreten des Raumes außerhalb der Besichtigungstrasse ist für die Besucher verboten.
  12. Das Benutzen geologischer oder sonstiger Hämmer unter Tage ist strengstens verboten.
  13. Der Betriebsleiter der Grube kann über alle in dieser Betriebsordnung nicht definierten Angelegenheiten entscheiden, und seine Entscheidung ist gültig und endgültig.

Die Besuchsordnung wurde auf der Grundlage der Betriebsordnung der Besichtigungsgrube Mauritius erstellt, die im Büro der Grubenführer eingesehen werden kann.

Grube Mauritius

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